Therapie aller Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen
Patienteninformationen
Wie bekomme ich ein Rezept?
Die Ausstellung einer Heilmittelverordnung für Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schlucktherapie obliegt Ihrem Haus- oder Facharzt.
- Allgemeinmediziner
- HNO – Ärzte
- Phoniater
- Kinderärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Kieferothopäden / Zahnärzte
- Neurologen
Wie lange ist das Rezept gültig?
Nachdem Ihnen ein Rezept (Heilmittelverordung) vom zuständigen Arzt ausgestellt wurde, muss die Behandlung spätestens nach 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung erfolgen.
Was kann verordnet werden?
Der Arzt hat die Möglichkeit, je nach Störungsbild und Einschätzung, Therapien von 30 min., 45 min. oder 60 min. zu verordnen. Meist findet die Therapie 1 – 2 Mal wöchentlich statt. Die Therapie kann auf ärztlicher Verordnung hin auch als Hausbesuch erfolgen.
Wer muss zuzahlen?
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt die Kosten die Krankenkasse.