Nachdem Ihnen ein Rezept (Heilmittelverordung) vom zuständigen Arzt ausgestellt wurde, muss die Behandlung spätestens nach 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung erfolgen.
Was kann verordnet werden?
Der Arzt hat die Möglichkeit, je nach Störungsbild und Einschätzung, Therapien von 30min., 45min. oder 60min. zu verordnen. Meist findet die Therapie 1-2 Mal wöchentlich statt. Die Therapie kann auf ärztlicher Verordnung hin auch als Hausbesuch erfolgen.
Wer muss zuzahlen?
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.